"estar a" heißt in der Rechtssprache "sich richten nach". Die Aussage hier ist, dass man sich nach dem Grundsatz der wörtlichen Auslegung des Vertrags zu richten hat, weil die Klausel eindeutig ausgedrückt ist.
D. h., hier gilt der Grundsatz der wörtlichen Auslegung, und keine andere Auslegungsmethode (Analogie usw.). Wenn's interessiert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht)"Bei einem eindeutigen Sinn oder bei einem übereinstimmenden Vertragsverständnis bleibt kein Raum für eine Auslegung"