Glossary entry (derived from question below)
Russian term or phrase:
посреднический бизнес
German translation:
Vermittlungsgeschäft
Added to glossary by
Christiane Klier
Apr 3, 2008 18:55
16 yrs ago
Russian term
посреднический бизнес
Russian to German
Social Sciences
Government / Politics
Mein Satz geht so:
В кризисные годы в стране был период "посреднического" бизнеса.
Ich verstehe nicht, was das bedeutet. Wer hat da wen oder was wozu vermittelt?
Vielen Dank schon mal, Christiane
В кризисные годы в стране был период "посреднического" бизнеса.
Ich verstehe nicht, was das bedeutet. Wer hat da wen oder was wozu vermittelt?
Vielen Dank schon mal, Christiane
Proposed translations
(German)
4 +2 | Vermittlungsgeschäft | Yuri Dubrov |
3 | sieh unten | Christo Metschkaroff |
Proposed translations
+2
5 mins
Selected
Vermittlungsgeschäft
+
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Note added at 6 Min. (2008-04-03 19:02:32 GMT)
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Wann ein Handels- und Vermittlungsgeschäft vorliegt, ist der Begriffsbestimmung des. § 4 c Nr. 6 der AWV zu entnehmen. Danach umfasst der Begriff des ...
www.ausfuhrkontrolle.info/.../de/arbeitshilfen/
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Note added at 8 Min. (2008-04-03 19:04:46 GMT)
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es wurde alles vermittelt, kraeftig an den Provisionen verdient
Es gab keine richtige Waren-Distribution
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Note added at 13 Min. (2008-04-03 19:09:16 GMT)
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1. Der Begriff des Handels- und Vermittlungsgeschäfts
Wann ein Handels- und Vermittlungsgeschäft vorliegt, ist der Begriffsbestimmung des
§ 4 c Nr. 6 der AWV zu entnehmen. Danach umfasst der Begriff des Handels- und Vermittlungsge-
schäfts mehrere Varianten der Anbahnung eines Vertragsschlusses sowie den Abschluss eines
Vertrages als solchen. Im Einzelnen fallen hierunter:
• Die Vermittlung eines Vertrages über den Erwerb oder das Überlassen von Gütern,
• der Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines derartigen Vertrages (über den Erwerb
oder das Überlassen von Gütern) oder
• der Abschluss eines Vertrages über das Überlassen von Gütern
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Note added at 15 Min. (2008-04-03 19:11:18 GMT)
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Der Begriff „Vertrag“ erfasst alle Verträge, die einen Erwerb oder ein Überlassen von Gütern
zum Inhalt haben. Es muss somit kein Kaufvertrag geschlossen werden. Vielmehr fallen Miet-,
Leih- und Verwahrungsverträge genauso unter den Begriff des Handels- und Vermittlungsge-
schäfts wie etwa Leasing- oder Dienstleistungsverträge. Maßgeblich ist lediglich der Vertrags-
inhalt, der auf einen Erwerb oder eine sonstige Überlassung des Guts gerichtet sein muss.
Beispiel:
Fa. A. schließt einen Leihvertrag mit Fa. B. und übergibt das entsprechende Gut an Fa. B. Da die
Übergabe zum Zweck der Leihe Bestandteil der Vereinbarung ist, ist der Leihvertrag ein Handels-
und Vermittlungsgeschäft im o.g. Sinne.
Auf welche Weise und in welcher Form der Vertrag zustande kommt, ist unerheblich. Insbe-
sondere reichen mündliche Verträge aus. Es spielt auch keine Rolle, ob den Beteiligten be-
wusst ist, dass sie einen Vertrag geschlossen haben.
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Note added at 6 Min. (2008-04-03 19:02:32 GMT)
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Wann ein Handels- und Vermittlungsgeschäft vorliegt, ist der Begriffsbestimmung des. § 4 c Nr. 6 der AWV zu entnehmen. Danach umfasst der Begriff des ...
www.ausfuhrkontrolle.info/.../de/arbeitshilfen/
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Note added at 8 Min. (2008-04-03 19:04:46 GMT)
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es wurde alles vermittelt, kraeftig an den Provisionen verdient
Es gab keine richtige Waren-Distribution
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Note added at 13 Min. (2008-04-03 19:09:16 GMT)
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1. Der Begriff des Handels- und Vermittlungsgeschäfts
Wann ein Handels- und Vermittlungsgeschäft vorliegt, ist der Begriffsbestimmung des
§ 4 c Nr. 6 der AWV zu entnehmen. Danach umfasst der Begriff des Handels- und Vermittlungsge-
schäfts mehrere Varianten der Anbahnung eines Vertragsschlusses sowie den Abschluss eines
Vertrages als solchen. Im Einzelnen fallen hierunter:
• Die Vermittlung eines Vertrages über den Erwerb oder das Überlassen von Gütern,
• der Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines derartigen Vertrages (über den Erwerb
oder das Überlassen von Gütern) oder
• der Abschluss eines Vertrages über das Überlassen von Gütern
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Note added at 15 Min. (2008-04-03 19:11:18 GMT)
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Der Begriff „Vertrag“ erfasst alle Verträge, die einen Erwerb oder ein Überlassen von Gütern
zum Inhalt haben. Es muss somit kein Kaufvertrag geschlossen werden. Vielmehr fallen Miet-,
Leih- und Verwahrungsverträge genauso unter den Begriff des Handels- und Vermittlungsge-
schäfts wie etwa Leasing- oder Dienstleistungsverträge. Maßgeblich ist lediglich der Vertrags-
inhalt, der auf einen Erwerb oder eine sonstige Überlassung des Guts gerichtet sein muss.
Beispiel:
Fa. A. schließt einen Leihvertrag mit Fa. B. und übergibt das entsprechende Gut an Fa. B. Da die
Übergabe zum Zweck der Leihe Bestandteil der Vereinbarung ist, ist der Leihvertrag ein Handels-
und Vermittlungsgeschäft im o.g. Sinne.
Auf welche Weise und in welcher Form der Vertrag zustande kommt, ist unerheblich. Insbe-
sondere reichen mündliche Verträge aus. Es spielt auch keine Rolle, ob den Beteiligten be-
wusst ist, dass sie einen Vertrag geschlossen haben.
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Super!! Vielen Dank für die schnelle Antwort & die umfangreiche Erklärung!"
31 mins
sieh unten
IMHO - sinngemäss würde ich den Satz so übersetzen:
Die Geschäfte/Machenschaften allgegenwärtiger Mittelsleute prägten ihren Stempel auf diese Krisenzeit.
Geschäfte/Machenschaften von Mittelsleuten in einer Krisenzeit
Die Geschäfte/Machenschaften allgegenwärtiger Mittelsleute prägten ihren Stempel auf diese Krisenzeit.
Geschäfte/Machenschaften von Mittelsleuten in einer Krisenzeit
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