autorizatie de traducator/ autorizatie de interpret Ermächtigung von Übersetzern/Beeidigung von Dolmetschern
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Language pair: | Romanian to German |
Definition / notes: | Im Gesetz ist der Ausschluss der Beauftragung bzw. Ladung von Übersetzungs- und Dolmetscheragenturen zu verankern. Per Definition sind zwar gemäß § 3 allein Antragsteller, die die persönliche und fachliche Eignung zur ***Ermächtigung*** bzw. Beeidigung erfüllen als Übersetzer und Dolmetscher zuzulassen, dennoch schafft die oben erwähnte Festlegung im Gesetz zusätzliche Rechtssicherheit. Die Eintragung in das Verzeichnis, die ***Übersetzerermächtigung*** und das Recht, sich auf die allgemeine Beeidigung zu berufen, sind auf höchstens fünf Jahre befristet zu erteilen. Eine Verlängerung um jeweils bis zu fünf Jahren ist unter den Voraussetzungen des § 3 zulässig. |
URL: | http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/umdrucke/3600/umdruck-16-3661.pdf |
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